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25.2.2010 um 22:02 Uhr
#22415
Hallo Ruekler1
Meines Erachtens besteht auf alle Fälle BV-Pflicht, da das Dienstverhältnis ja schon vor der Karenz begonnen hat und nach Rückkehr aus der Karenz nicht noch mal ein Monat andauern muss.
Es ist ja ein ununterbrochenes Dienstverhältnis, welches nur für eine bestimmte Zeitspanne karenziert war.
LG