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24.9.2009 um 19:33 Uhr
#22060
Das mit den freiwilligen Abfertigungen ist wirklich so eine Sache. Ich seh das noch etwas schlimmer.
Die Frage ist vielmehr: wann entsteht ein Rechtsanspruch? (vgl. auch Thema Gehaltsumwandlung) Und das passiert sehr schenell. Eine einseitige Verpflichtung wird eingegangen, (ein mail, ein Schriftstück) –> Rechtsanspruch
Blosse Auszahlung –> freiwillig und somit pfändungsfrei