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10.2.2009 um 22:03 Uhr
#21157
Hallo Corinna!
Bei mir würde die Lösung mit den vorhandenen Daten wie folgt aussehen:
Gehalt 3.980,00
– SV 719,19 D1 18,07% von 3.980,00
– LSt 882,23
AB 2.378,59
Die Pendlerpauschale reduziert als Freibetrag die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.
Diese schaut wie folgt aus:
Brutto 3.980,–
‚- SV 719,19
– PP 171,–
= BMGL 3.089,81
Hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte.
LG