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19.2.2009 um 22:48 Uhr
#21185
Hallo ecc!
Nochmals zu Punkt 2: Der Besuch eines Kunden (auf dem Weg ins Firmenbüro) ist leider unerheblich. Wenn du allerdings im Firmenbüro tatsächlich lediglich Unterlagen abholst, ist es keine Privatfahrt. Wenn ansonsten auch keine Privatfahrten anfallen, ist tatsächlich kein Sachbezug anzusetzen.
Zu Punkt 3: Dann würde ich es auf alle Fälle mit Werbungskosten probieren. Lege dir eine Strategie zurecht, wenn die Finanz diese Werbungskosten überprüfen will.
LG