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1.9.2016 um 14:03 Uhr
#25090
Patrizia
Teilnehmer
Hallo Martin,
vielen lieben Dank für deine Antwort. Nach Rücksprache mit meinem Klienten wird kein steuerfreier Betrag herausgerechnet, alles wird steuerpflichtig behandelt, da für die Steuerfreiheit auch die entsprechenden Aufzeichnungen vom Dienstnehmer fehlen. Dies würde lt. Aussage von meinem Klienten zu viel Zeit in Anspruch nehmen, deshalb einfach eine pauschale „Überzahlung“.
Mir war nur wichtig zu wissen, ob es im Falle einer GPLA Probleme geben kann, da sie Erschwerniszulage an die Dienstnehmer nicht offensichtlich ausbezahlt werden.
LG Patrizia 🙂