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22.6.2009 um 22:54 Uhr
#21686
Hallo tomtom,
es gibt mehrere Möglichkeiten. Es kommt darauf an, was der KV aussagt:
– wenn lt. KV das Stichtagsprinzip gilt, und die 1000 € ab Juni sind für eine Vollzeitbeschäftigung (Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit), beträgt der UZ 1000 €
– wenn die 1000 € für eine Teilzeitbeschäftigung sind (unterschiedliches Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung), nimmst Du den Durchschnittszeitraum lt. KV,
ansonsten den Durchschnitt der letzten 3 Monate oder bei saisonalen Schwankungen den Durchschnitt der letzten 12 Monate
– in allen übrigen Fällen kannst Du den Durchschnitt für das Kalenderjahr nehmen
LG
Mathias