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22.8.2010 um 0:23 Uhr
#22888
Hallo Gaby!
Die Gleitzeitperiode für Teilzeitkräfte würde ich genauso lang wählen wie jene für die Vollzeitkräfte, es muss nach 3 Monaten NICHT der Zuschlag ausbezahlt werden (das ist ja der große Vorteil der GZ-Vereinbarung!).
Also ist die Übertragung der Plus- (oder auch Minus-)stunden möglich.
LG
Roland