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27.12.2005 um 13:14 Uhr
#17168
Der von Roland eingegebene Text aus der „Information zum KommStG“ ist für Ihre Anfrage recht brauchbar.Da es sich dabei um eine offizielle Erläuterung handelt,würde ich mich an Ihrer Stelle ausschließlich an diese Information halten. Brauchbar für Ihre Anfrage sind darüber hinaus noch folgende Randzahlen aus der Information:
Rz2, Rz3, Rz6 – 9.
Zu der Information kommen Sie über die HP des BMF/Link Kommunalsteuer.