Re:Re: Geschäftsführerbezug

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#17166

Hallo Ursula!

Wenn Sie in die gute alte LVaktuell einsteigen und „Geschäftsführerbezüge“ als Suchbegriff eingeben werden Sie sicher fündig.

Nach dem was ich so kurz gelesen habe, sind die Bezüge von „wesentlich beteiligten“ Gesellschaftern nur dann von DB/DZ, KommSt befreit, wenn der Gesellschafter nicht in den organisatorischen Betrieb des Unternehmens eingegliedert ist.

Wie gesagt, guter Tipp: LVaktuell
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Viel Erfolg wünscht

Elisabeth