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19.4.2009 um 22:44 Uhr
#21409
Hallo Andrea!
Zuerst zu Frage 2:
Hier wäre es eventuell geschickt, aus der Summe, die der GF für die Reifen bezahlen möchte, einen monatlichen Kostenbeitrag zu machen.
Vorteil: Sachbezug wird reduziert.
Ansonsten wird, wie du richtig schreibst, der SB nicht reduziert und es ist lediglich ein Abzug nach Netto.
Zu Frage 1:
Ein Verzicht auf erworbene Ansprüche während der Dauer des Dienstverhältnisses ist grundsätzlich rechtsunwirksam.
Für die Zukunft jedoch wäre jedoch eine „Verschlechterungsvereinbarung“ möglich – da bist du rechtlich abgesichert.
LG