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27.12.2005 um 12:05 Uhr
#17109
Ich hatte auch schon einmal einen solchen Fall. So etwas kann dann vorkommen, wenn ein geringfügig Beschäftigter bis zur Geringfügigkeitsgrenze oder knapp darunter verdient. Im Falle des Zustehens einer UEL ist dieser Dienstnehmer dann leider im Austrittsmonat ein Vollversicherter. Es sei denn lieber Michael, Sie „schummeln“.
Meint Claudia