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13.3.2013 um 9:02 Uhr
#24415
Hallo Carmen!
Ja, der vorzeitige Mutterschutz ist vom Dienstgeber zu bezahlen (bis zum Eintritt des absouten Beschäftigungsverbots).
Nach dem absoluten Beschäftigungsverbot kann die DN auch weiterhin geringfügig arbeiten.
Arbeitslosengeld ist dann eine andere Geschichte (ev. beim AMS informieren).
LG