Re:Re: Geringfügige Beschäftigung,Beteiligung am Unternehmenser

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#24448
Martin
Teilnehmer

    Hallo!

    Wenn es eine jährlich wiederkehrende Bilanzbeteiligung ist, sehe ich bei der Sozialversicherung eine SV-Sonderzahlung.
    Sonderzahlungen teilen das Schicksal der laufenden Bezüge.
    D.h. die Bilanzbeteiligung ändert nichts am Status der „geringfügigen Beschäftigung“.

    lg
    Martin