Startseite › Foren › Sonderzahlung › Geringfügige Beschäftigung,Beteiligung am Unternehmenserfolg › Re:Re: Geringfügige Beschäftigung,Beteiligung am Unternehmenser
1.7.2013 um 7:40 Uhr
#24448
Martin
Teilnehmer
Hallo!
Wenn es eine jährlich wiederkehrende Bilanzbeteiligung ist, sehe ich bei der Sozialversicherung eine SV-Sonderzahlung.
Sonderzahlungen teilen das Schicksal der laufenden Bezüge.
D.h. die Bilanzbeteiligung ändert nichts am Status der „geringfügigen Beschäftigung“.
lg
Martin