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27.12.2005 um 11:41 Uhr
#17090
Die Sonderzahlung eines geringfügig beschäftigten Dienstnehmers teilt das Schicksal des laufenden Bezugs des Monats,in dem diese fällig ist. Damit hat in Ihrem Fall der DG, sofern er über die 1,5 fache Geringfügigkeitsgrenze nicht kommt, auch für die SZ bloß 1,4 UV-Beitrag zu bezahlen.
Wichtig ist dabei nur, dass es sich bei der Bonuszahlung auch um eine Sonderzahlung handelt!