Startseite › Foren › Pfändung › Gehaltsexekution Unterhalt › Re:Re: Gehaltsexekution Unterhalt
27.8.2012 um 9:57 Uhr
#21099
Hallo,
bei Unterhaltsexekutionen und einem grundsätzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen (das ist der Normalfall bei Menschen in Beschäftigung bzw. Pension) ist die Tabelle 2am die Richtige.
Die Werte der Tabelle 2am sind jeweils 75% der Werte der Tabelle 1am.
lg Ludwig
http://www.drittschuldner.at
http://www.schuldnerberatung-wien.at