Re:Re: Gehalt für Austrittstag

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Gehalt für Austrittstag Re:Re: Gehalt für Austrittstag

#22634
Martin
Teilnehmer

    Liebe Martina!

    Das Nicht-bezahlen der nichtgeleisteten Stunden am Austrittstag könnte man dem §1155 ABGB entnehmen:

    Wenn die nichtgeleisteten Stunden der Sphäre des Dienstgeber zuzuordnen sind = bezahlen
    …. dem Dienstnehmer zuzuordnen sein = nicht bezahlen.

    Deshalb: Wie sieht man den Austrittstag?
    Als Austritt in der Früh mit anschließender Dienstfreistellung?

    Da ich kein Judikat in Deinem Fall kenne, muß ich Dir die Antwort schuldig bleiben.