Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Gehalt für Austrittstag › Re:Re: Gehalt für Austrittstag
7.8.2010 um 15:49 Uhr
#22634
Martin
Teilnehmer
Liebe Martina!
Das Nicht-bezahlen der nichtgeleisteten Stunden am Austrittstag könnte man dem §1155 ABGB entnehmen:
Wenn die nichtgeleisteten Stunden der Sphäre des Dienstgeber zuzuordnen sind = bezahlen
…. dem Dienstnehmer zuzuordnen sein = nicht bezahlen.
Deshalb: Wie sieht man den Austrittstag?
Als Austritt in der Früh mit anschließender Dienstfreistellung?
Da ich kein Judikat in Deinem Fall kenne, muß ich Dir die Antwort schuldig bleiben.