Re:Re: Gastgewerbe – Wohngelegenheit

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#17100

ad 1.) das ist kein Sachbezug

ad 2.) ich glaube (bin aber nicht ganz sicher), dass Beitriebskosten zusätzlich zu den 3,27 verrechnet werden können.
Sicher müssen sie aber direkt nachgewiesen werden und nicht pauschaliert.
D.h. zumindest mit Jahresende müsste eine direkte Gegenüberstellung Pauschale – nachgewiesene Kosten erfolgen.