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31.8.2012 um 11:34 Uhr
#24257
Geklärt? Möglich ist beides. KV leider nicht zur Hand. Könnte auch sein, dass nur das Höchste anwendbar ist.
Die Samstag Zulage / Zuschlag hat noch nichts mit einer Überstunden zu tun.
Wenn dann die Samstag Stunden Überstunden sind, dann ist eher interessant – sollte aus dem hervorgehen – ob dies kumulativ berechnet wird. Aber da der KV Gastgewerbe gefühlsmäßig nicht so toll ist, schätze ich dass es bei der einfachen Berechnung bleiben wird. Denke aber doch, dass ihre Kollegin richtig liegt.