Re:Re: freiwillige Nachtzulage

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#23992

Hallo friedl!

Kein Anspruch lt. KV gemäß OGH 8 ObA 32/11f vom 29. Juni 2011.

Wenn du ihn freiwillig bezahlst, sehe ich trotzdem Steuerfreiheit bei Erfüllung der üblichen Bedingungen.
Siehe dazu „großer“ Ortner, Kapitel 19.3.2.2.2.!

LG