Re:Re: freiw. Abfertigung neben gesetzlicher (Vergleich)

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#21804
Martin
Teilnehmer

    liebe sheilla!

    das sieht mir wie ein verzicht auf künftige arbeitsleistung aus.
    ist nach § 67/8 wie eine kündigungsentschädigung abzurechnen.

    ohne kenntnis der vereinbarun, ist eine „ferndiagnose“ nicht möglich