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29.6.2009 um 21:09 Uhr
#21804
Martin
Teilnehmer
liebe sheilla!
das sieht mir wie ein verzicht auf künftige arbeitsleistung aus.
ist nach § 67/8 wie eine kündigungsentschädigung abzurechnen.
ohne kenntnis der vereinbarun, ist eine „ferndiagnose“ nicht möglich