Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Freistellung bei Beendigung des Dienstverhältnisses › Re:Re: Freistellung bei Beendigung des Dienstverhältnisses
Liebe Michaela!
Ob der Dientnehmer neben dem (freigestellten) bestehenden Dienstverhältnis ein neues beginnen darf sagt Dir der Dienstvertrag. – Gibt es eine Klausel, welche Nebenbeschäftigung verbietet?
Bei Angestellten könnte auch der § 7 Angestelltengesetz über das Konkurrenzverbot zur Anwendung kommen.
SV: Ist der Dienstnehmer in einem Dienstverhältnis geringfügig und kommt er über die Geringfügigkeistgrenze, wird er SV-pflichtig.
Kommt der DN mit beiden Dienstvehältnissen über die Höchstbeitragsgrundlage, kommt es zu einer Rückerstattung.
Steuer: Wer nichts verdient, zahlt auch keine Steuer…
Bei mehreren gleichzeitig laufenden Dienstverhältnissen kommt es beim Finanzamt zu einer Zwangsveranlagung,da jedes Dienstverhältnis für sich alleine (LSt+SV)beim Dienstgeber abgerechnet wird.
LG Martin