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hallo mika!
Ein Werkvertragsnehmer ohne Gewerbeschein… Bedenklich.
kläre das zuerst mit der eventuell zuständigen ASVG-Krankenkasse ab, damit er später nicht zum (freien) Dienstnehmer umqualifiziert wird.
Als echter Werkvertragsnehmer wäre er bei der GSVG versichert.
Wenn der Dienstnehmer ASVG pflichtig ist, sehe ich keine Möglichkeit für einen Dienstgeber mit Sitz in Österreich sich nicht von den SV Pflichten zu drücken.
Aber: einem Dienstnehmer die SV-Anteile des Dienstgebers auf der Gehaltsabrechnung abzuziehen, – davon habe ich noch nicht gehört.
Arbeitsrechtlich ungwiß, ob dies nicht gegen „die guten Sitten“ laut ABGB verstößt.