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7.9.2009 um 20:48 Uhr
#21693
Martin
Teilnehmer
Hallo Malibu!
Glückwunsch! Zur „unerwarteten“ Schwangerschaft. Ich dachte so etwas kommt nur in der Bibelvor. 😉
Was die AK sagt stimmt. Als freie Dienstnehmerin hat sie nicht den Kündigungsschutz.
Beim Heben schwerer Lasten sollte aber die die Sorgepflicht des Dienstgebers gegeben sein, der seine Dienstnehmer (und Ungeborenen) vor Schäden schützen soll.
Deine Tochter sollte beim legen der Honorarnoten an das künftige Wochengeld denken. Vielleicht hat sie ein wenig Gestaltungsspielraum…., Durchrechnungzeit…