Startseite › Foren › Pfändung › Fragen vom Magistrat › Re:Re: Fragen vom Magistrat
26.1.2016 um 16:04 Uhr
#25007
MaHa
Teilnehmer
Ich würde dem Magistrat auf ein formloses Mail keine Antwort geben.
Auch das Magistrat muss meiner Meinung nach den ordentlichen Weg übers Gericht gehen. Wer garantiert mir, dass der Magistratsmitarbeiter tatsächlich befugt ist solche Informationen einzuholen und es nicht nur ein neugieriger Bekannter des Dienstnehmers.
Das ist nur meine Meinung, ob man es rechtlich darf/muss müsste ich selbst erst nachschlagen bzw. nachfragen. Aber vielleicht hat noch jemand eine rechtlich sichere Antwort.