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5.5.2010 um 8:16 Uhr
#22535
biggi
Teilnehmer
Liebe Kollegen und Kolleginnen!
Im Buch „Ein Kind kommt“ aus dem LexisNexis-Verlag steht, dass die Kündigungs- und Entlassungsschutzbestimmungen des MSchG innerhalb der Probezeit nicht zur Anwendung kommen.
Man darf da nur nicht wegen der Schwangerschaft (Diskriminierung) kündigen.
Liebe Grüße
Biggi