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9.5.2010 um 1:02 Uhr
#21573
Hallo Brigitte!
Wenn in den letzten 6 Monaten vor dem aktuellen Krankenstand keine Ersterkrankung gelegen ist, dann voller Anspruch gem. § 8 Abs. 1 Ang.G.
Dieser „alte“ Krankenstand ist auf alle Fälle nicht mehr relevant.
LG