Re:Re: Fortsetzungskrankheit

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#21573

Hallo Brigitte!

Wenn in den letzten 6 Monaten vor dem aktuellen Krankenstand keine Ersterkrankung gelegen ist, dann voller Anspruch gem. § 8 Abs. 1 Ang.G.
Dieser „alte“ Krankenstand ist auf alle Fälle nicht mehr relevant.

LG