Re:Re: Fortbildung Handelsarbeiter

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#17217

Hallo Margareta!

Ich würde den DN auf Bildungskarenz gehen lassen.
Es entstehen eigentlich fürs Unternehmen keine Nachteile,
da
1) für die Zeit der Bildungskarenz keine SZ gebühren,
2) auch der Urlaub nur aliquot (fürs restliche Jahr ohne Bildungskarenz) zusteht,
3) die Dauer der Bildungskarenz bei allen Rechtsansprüchen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, außer Betracht bleibt.

Im Gegensatz dazu muss z.B. bei einem unbezahlten Urlaub dessen Dauer auf alle Rechtsansprüche (die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten) angerechnet werden!

Außerdem machst du deinem DN auch einen Gefallen, weil für diese Zeit ein Weiterbildungsgeld vom AMS gebührt (bei nachweislich mind. 16 Wochenstunden).

LG Roland