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8.6.2016 um 9:35 Uhr
#25049
the brain
Teilnehmer
Hallo Rene,
meine Antwort ist zweigeteilt.
Dieses Dienstverhältnis ist kein geringfügiges. Auch nicht im August.
Eine Urlaubsersatzleistung macht aus einem geringfügigen DV kein vollversichtertes DV.
lg
hubert k.