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27.7.2016 um 7:26 Uhr
#25083
the brain
Teilnehmer
Hallo Ingrid,
die SV Rückrechnung darfst Du auch in das Vorjahr aufrollen
Daher:
Die SV und die LST Bemessung für heuer bis Jänner normal aufrollen.
Für das Vorjahr die Lohnart „Nachzahlung für Vorjahre“ als Sachbezugslohnart definieren und Monat für Monat als Minus-Betrag aufrollen.
Die Lohnsteuer wird bzw. sollte automatisch im laufenden Monat „gekürzt“ werden.
Wie weit das Dein Lohnprogramm unterstützt kann ich nicht sagen.
Ansonsten hat der Mitarbeiter noch die Möglichkeit die Lohnsteuer im Rahmen der Veranlagung zurückzuholen.
lg
hubert k.