Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Falsche Kündigungfrist angegeben › Re:Re: Falsche Kündigungfrist angegeben
27.2.2013 um 8:40 Uhr
#24079
Hallo Elisabeth!
Dieser Fehler ist absolut fatal.
Ende DV kann nämlich gar nicht der 12.4. sein, im besten Fall (wenn im Dienstvertrag eine Kündigung zum 15. bzw. Monatsletzten vereinbart wurde) ist es der 15.4.!
Wenn im Vertrag nichts vereinbart wurde, gilt automatisch Quartalskündigung, das wäre dann der 30.6.!!!
D.h., der DN hat auf Grund der zeitwidrigen Kündigung Anspruch auf Kündigungsentschädigung.
Ihr könnt den Fehler nur mehr einvernhmlich mit dem DN sanieren – ob der aber dabei zustimmt, ist alles andere als sicher.
LG