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24.4.2012 um 10:57 Uhr
#24274
so, habe mich jetzt mit dem ARD in Verbindung gesetzt…. schreib das mal so rein, weil es auch ev. für andere „falsche“ Abrechnungen von Interesse ist.
Es stimmt, es wurde – weil über Jahre hinweg falsch gerechnet wurde – zur Betriebsübung. Das geht soweit, dass der DG nur mittels Einzelvereinbarung
und mit Zustimmung! des DN – die Korrektur vornehmen darf.