Re:Re: Fahrtkostenersatz

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#17177

Liebe Brigitte!
Ich rechne, wie im großen „Ortner“ Kapitel 20.3.1.1. Beispiel 36 ein Zwölftel der Jahreskarte monatlich als Fahrtersatz.
11x frei und 1x pflichtig.(ist auch nicht bei SV-Prüfungen beanstandet worden, obwohl der Urlaub 5/52 ist)
Wenn der Dienstgeber eine Urlaubsaufzeichung zeigt, wonach der DN im Kalenderjahr NIE im Urlaub war, dann kannst Du alles frei rechnen.
Gleiches z.B. 12 Monate Arbeit und 5 Wochen Urlaubsablöseg bzw. UEL.
Am schönsten ist es wenn Du (ab Jänner) zwei Lohnarten programmiertst für den monatlichen Fahrtersatz:
1.) 11/12 Fahrtersatz SV frei, LSt pfl.
2.) 1/12 Fahrtersatz SV pflichtig, LSt pfl.
am Lohnzettel werden beide Lohnarten summiert,
am Lohnkonto getrennt ausgeworfen.
Somit stimmt der SV freie/pflichtige Teil in jedem Monat und es kann keine Fehler/Rückverrechnungen bei unterjährigen Austritten geben.
Weiters prüfe nach ob die Schmutzzulage lt. KV/DV auch für „Nichtleistungszeiten“ zusteht.
LG
Martin