Re:Re: Fahrtkostenersatz

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#24281

Hallo Claudia!

Richtig: Kosten der Jahreskarte : 12 = sv-freier Fahrtkostenersatz, den ich praktisch als Geldbezug auszahle.
Dieser Geldbezug ist eben zwar sv-frei, aber lohnsteuerpflichtig.

Bei der weiteren (geringfügigen) Dame ist, solange der Fahrtkostenersatz tatsächlich sv-frei ist, kein Problem mit dem Arbeitslosengeld gegeben (weil kein Entgelt!).

LG