Startseite › Foren › Dienstreise › Fahrtkostenersatz › Re:Re: Fahrtkostenersatz
24.4.2012 um 12:52 Uhr
#24281
Hallo Claudia!
Richtig: Kosten der Jahreskarte : 12 = sv-freier Fahrtkostenersatz, den ich praktisch als Geldbezug auszahle.
Dieser Geldbezug ist eben zwar sv-frei, aber lohnsteuerpflichtig.
Bei der weiteren (geringfügigen) Dame ist, solange der Fahrtkostenersatz tatsächlich sv-frei ist, kein Problem mit dem Arbeitslosengeld gegeben (weil kein Entgelt!).
LG