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4.9.2009 um 0:27 Uhr
#22109
Hallo Johann!
Nach einigem Hin und Her bin ich zu folgender Lösung gekommen:
Es handelt sich bei deinem DN mE um eine vorübergehende Tätigeit an einem anderen Einsatzort (Entsendung).
Daher ist mE durch die Neufassung des § 26 Z4 pro Wochenende ein nicht steuerbarer Ersatz der Fahrtkosten (km-Geld 0,42 Euro) an den Familienwohnsitz möglich.
Um ganz sicherzugehen, kann man ja eine schriftliche Anfrage an die Finanz gem. § 90 EStG starten.
LG