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18.6.2009 um 19:12 Uhr
#21630
Hallo Johann,
den Verbleib der SV-Pflicht in Deutschland würde ich genau hinterfragen. Wenn die Entsendung von vornherein auf 4 Jahre angelegt ist, besteht die SV-Pflicht normalerweise vom 1. Tag an in Österreich. Daß es da ein Wahlrecht gibt, wäre mir neu. M.E. ist da eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
LG
Mathias