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18.6.2009 um 14:09 Uhr
#21628
Hallo Johann,
im Verhältnis zu EU/EWR/Schweiz knüpft die DB-Pflicht an die österreichische SV-Pflicht an. Gleiches gilt für den DZ, der ohnehin nur anfällt, wenn der Dienstgeber Mitglied der Wirtschaftskammer ist. Bleibt bei einer Entsendung nach Österreich die SV-Pflicht im Ausland, besteht in Österreich auch keine DB-/DZ-Pflicht.
Nur: aus welchem Grund bleibt in diesem Fall die SV-Pflicht in Deutschland?
LG
Mathias