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21.5.2010 um 0:20 Uhr
#22505
Hallo Wolf, hallo Mathias!
Lieber Mathias, jetzt darf ich mich nochmals in die Diskussion einmischen.
Der BV-Beitrag wird vom gesamten sv-pflichten Entgelt berechnet, ohne Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage.
Und: Dieser Beitrag ist absolut unpfändbar!
(Wolfgang, habe ich damit deine Frage beantwortet?)
LG