Re:Re: ETZ oder § 14 AVRAG Teilzeit ?

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#22236

Hallo Roland,

danke für deine Anwort – aber bist du dir sicher ?

Hab gestern noch sicherheitshalber bei der Arbeiterkammer nachgefragt – die meinten auch NEIN – kein besonderer Kündigungsschutz – lediglich Motivkündigungsschutz!

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