Re:Re: ETZ oder § 14 AVRAG Teilzeit ?

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#22237

Hallo Bina!

Wenn es offensichtlich ist, dass die Herabsetzung der NAZ auf Grund des Kindes erfolgte, haben wir eine schlüssige Elternteilzeit, wenn sie eigentlich auch schriftlich beantragt hätte werden müssen.
Also: Besonderer Kündigungsschutz usw. auf Grund einer „vertraglichen“ (also der „kleinen“) ETZ.

LG