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30.3.2010 um 22:21 Uhr
#22861
Hallo Maria!
Würde ich grundsätzlich nicht machen, weil solche Vorgangsweisen (wahrscheinlich) mit einem gewissen Argwohn beobachtet werden.
Aber du hast die Möglichkeit, eine schriftliche Anfrage gem. § 90 EStG ans Bestriebsstättenfinanzamt zu richten – da bist du dann auf einer (relativ) sicheren Seite.
LG