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7.5.2010 um 14:19 Uhr
#21619
Die Schlechterstellung von (langfristig) Kranken im Verhältnis zu gesunden Mitarbeitern führt mE schon der Gesetzgeber herbei – in dem er die Dauer der Entgeltfortzahlung begrenzt (AngG, EFZG). Insofern erschient mir die Vorgangsweise konsequent; zum „Ausgleich“ erhält der kranke Mitarbeiter ja Krankengeld.