Startseite › Foren › Dienstreise › Entfernungszulage eisen- und metallverarb. Gewerbe › Re:Re: Entfernungszulage eisen- und metallverarb. Gewerbe
2.3.2014 um 14:01 Uhr
#24527
Es fallen auf alle Fälle die großen Entfernungszulagen an, unabhängig davon ob die Firma die Nächtigung bezahlt. Vorsicht nur an An- und Abreisetagen. Wenn die Mitarbeiter z.B. am Freitag vor 17 Uhr zurückkommen, fällt nur die mittlere Entfernungszulage an.