Re:Re: Entfernungszulage eisen- und metallverarb. Gewerbe

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Es fallen auf alle Fälle die großen Entfernungszulagen an, unabhängig davon ob die Firma die Nächtigung bezahlt. Vorsicht nur an An- und Abreisetagen. Wenn die Mitarbeiter z.B. am Freitag vor 17 Uhr zurückkommen, fällt nur die mittlere Entfernungszulage an.