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21.7.2016 um 20:55 Uhr
#25075
habe mich dafür entschieden, die Stunden bei der Endabrechnung mit abzurechnen.
lt. einem Artikel : “ Ansprüche welche dem DN in Zuge das Ausscheidens zustehen – also Austrittsbezüge können immer im Endabrechnungsmonat
abgerechnet werden, ohne das diese gerollt werden müssen.“
Wäre der DN nicht ausgeschieden, hätte er die Std wahrscheinlich abgebaut, somit entsteht der Bezug nur durch den Austritt —
Bis jetzt gab es keinerlei Rückfragen von der GKK.
mfG