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28.9.2016 um 10:19 Uhr
#25100
MaHa
Teilnehmer
Kinderbetreuungsgeld ist Sache der Mutter, das interessiert mich als DG nicht 😉 für mich ist nur entscheidend wie lange sie Karenz geht.
Bei neuerlicher Schwangerschaft in der Karenz ist die werdende Mutter mit Beginn Mutterschutz für die BV anzumelden. BV-BMGL ist die selbe wie bei beim vorherigen Mutterschutz.
A+E ist ebenfalls zu übermitteln.
Für die Zeit des neuerlichen Mutterschutzes müssen wieder Urlaubstage berücksichtigt werden.