Re:Re: Elternteilzeit – 2. Kind

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#21934

Hallo Harry!

Als Lösungsmöglichkeit wird wohl nur die „Einvernehmliche“ möglich sein.

Wenn die DN wieder beschäftigt und tatsächlich schwanger wird, geht das ganze Procedere von vorne los:
Kündigungsschutz (der ja bei der Elternteilzeit auch schon war, d.h. sie fällt von dem einen in den anderen Kündigungsschutz), dann Wochenhilfe, dann Karenz, dann womöglich wieder Antrag auf Elternteilzeit,.. (aber das weiß man ja alles nicht!).

Die Frist beginnt natürlich wieder von vorne zu laufen (immer fürs jüngste Kind).
Also ETZ bei „Anspruchselternteilzeit“ (euer Betrieb ist groß genug, dass sie diese hat, soferne sie bereits 3 Jahre beschäftigt ist, Karenz zählt dabei mit!) bis zum 7. LJ des Kindes (oder späterer Schuleintritt).
Die 4-Jahres-Frist gilt für eine „vereinbarte ETZ“ (Betrieb bis 20 DN oder DN noch nicht 3 Jahre im Betrieb).

Alle Fragen beantwortet?

LG