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19.7.2009 um 10:15 Uhr
#21622
Martin
Teilnehmer
Liebe Viki!
Schließe mich der Meinung von Mathias an. Das Dienstverhältnis hätte mit 8. beginnen sollen – und damit auch die Entgeltpflicht.
Deshalb Kündigungsentschädigung ab dem theoretischen Arbeitsbeginn.