Startseite › Foren › Sonstiges › Einvernehmliche Lösung danach Kuraufenthalt › Re:Re: Einvernehmliche Lösung danach Kuraufenthalt
19.4.2012 um 20:21 Uhr
#24277
Gibt es nicht – aber der Arzt irrt, natürlich kann die DNin krankgeschrieben werden.