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31.3.2009 um 23:53 Uhr
#21372
Servus nunu!
Mit diesen (etwas spärlichen) Daten ist es schwierig, eine (richtige) Antwort zu geben.
Irgendwie kommt mir das „Angebot des AG“ etwas komisch vor, denn wenn du tatsächlich eine so lange Kündigungsfrist hast, muss die „Einmalzahlung“ als Kündigungsentschädigung ausbezahlt werden, welche die Pflichtversicherung verlängtert und du kein Arbeitslosengeld beziehen kannst.
Mehr kann ich im Moment dazu nicht sagen.
LG